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Gewerbe anmelden: Ablauf, Kosten und Fristen
Von der Tätigkeitsfrage bis zum ELSTER-Fragebogen: Die Anzeige beim Gewerbeamt ist eine Station, nicht der ganze Weg.

Auf einen Blick
- Ein stehendes Gewerbe ist beim Start gleichzeitig anzuzeigen. § 14 Abs. 1 GewO · Stand: 04.10.2026
- Freie Berufe benötigen keine Gewerbeanzeige. ServicePortal Berlin: Gewerbeanmeldung · Stand: 04.10.2026
- Gebühren hängen vom Ort und teils von der Rechtsform ab.
- Der steuerliche Fragebogen bleibt ein eigener Schritt. ELSTER: Unternehmensgründung · Stand: 04.10.2026
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Kurz gesagt
Wer ein stehendes Gewerbe beginnt, zeigt den Start der zuständigen Behörde gleichzeitig an. § 14 Abs. 1 GewO · Stand: 04.10.2026 Für eine freie berufliche Tätigkeit gilt diese Gewerbeanzeige nicht. ServicePortal Berlin: Gewerbeanmeldung · Stand: 04.10.2026 Nach der Einordnung folgen die örtliche Anmeldung und der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER. Die Gebühr und der Online-Weg hängen vom Stadtportal ab. Prüfen Sie deshalb die konkrete Stelle und nicht nur eine allgemeine Anleitung.
Eine Gewerbeanmeldung klingt nach einem einzelnen Formular. In der Praxis beginnt die Arbeit früher: Sie müssen Ihre Tätigkeit richtig beschreiben, die zuständige Stelle finden und verstehen, welche Schritte nach der Anzeige noch offen sind. Der Gang zum Gewerbeamt nimmt Ihnen diese Entscheidungen nicht ab. Gerade wenn Sie zwischen freier Tätigkeit und Gewerbe schwanken oder eine Gesellschaft gründen, lohnt sich ein ruhiger Blick auf die Reihenfolge.
Dieser Leitfaden führt Sie entlang der Strecke. Er zeigt die allgemeine Regel aus der Gewerbeordnung, die belegten Angaben von vier Stadtportalen und die Frist für den steuerlichen Fragebogen. Wo ein Portal eine Information nicht bestätigte, bleibt sie offen. Für Frankfurt lag uns die Gebühr nur indirekt aus einem Suchauszug vor; sie erscheint deshalb hier nicht als bestätigter Preis. Der Wohnort oder Unternehmenssitz außerhalb der belegten Städte ist kein Grund, eine fremde Gebühr zu übernehmen.
Müssen Sie überhaupt ein Gewerbe anmelden?
Beginnen Sie mit der Art Ihrer Tätigkeit, nicht mit dem Formular. Die Gewerbeordnung verlangt die Anzeige beim Beginn eines selbstständigen stehenden Gewerbes. Sie nennt auch weitere Anlässe wie Änderungen und die Aufgabe des Betriebs. § 14 Abs. 1 GewO · Stand: 04.10.2026 Ob Ihr Vorhaben ein solches Gewerbe ist, hängt von der tatsächlichen Tätigkeit ab. Eine Bezeichnung auf Ihrer Website oder die Wortwahl im Antrag entscheidet das nicht allein.
Bei freien Berufen führt der Weg anders. Wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten und die im Einkommensteuergesetz genannten ähnlichen Berufe gehören zum Bereich der selbstständigen Arbeit. § 18 Abs. 1 EStG · Stand: 04.10.2026 Für diese Tätigkeiten ist keine Gewerbeanzeige nach der hier geprüften Regel vorgesehen. ServicePortal Berlin: Gewerbeanmeldung · Stand: 04.10.2026 Das heißt nicht, dass gar keine steuerliche Erfassung nötig wäre. Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bleibt als gesonderter Schritt zu prüfen.
Viele Vorhaben lassen sich nicht anhand eines einzigen Schlagworts einordnen. Wer beispielsweise sowohl Beratung als auch Verkauf plant, sollte beide Teile der Tätigkeit sauber beschreiben und die Einordnung bei der zuständigen Stelle oder steuerlich klären. Wir ordnen individuelle Mischfälle hier nicht automatisch zu. Der nützliche erste Schritt ist eine knappe, ehrliche Tätigkeitsbeschreibung: Was leisten Sie konkret, für wen, und wie entstehen Ihre Einnahmen?
Eine Gründung im Nebenberuf ändert die Frage nach der Tätigkeit nicht. Auch dann sollten Sie klären, ob das konkrete Vorhaben gewerblich oder freiberuflich ist. Weitere Fragen aus Arbeitsvertrag, Tätigkeit und Steuerstatus lassen sich nicht aus einem Häkchen „nebenberuflich“ beantworten. Nehmen Sie diese Punkte früh in Ihre persönliche Liste auf, statt später eine falsche Grundannahme korrigieren zu müssen.
Wann ist der richtige Zeitpunkt für die Anzeige?
Die Gewerbeordnung spricht von der Anzeige „gleichzeitig“ mit dem Beginn der Tätigkeit. § 14 Abs. 1 GewO · Stand: 04.10.2026 Planen Sie die örtliche Anmeldung also als Teil des Starts und nicht als Aufgabe für irgendwann danach. Ein vorbereitetes Formular, die richtige Zuständigkeit und die aktuelle Gebühreninformation sparen an dieser Stelle mehr Mühe als die Suche nach einer vermeintlich universellen Frist in Tagen.
Der tatsächliche Beginn ist eine praktische Frage. Oft werden vor dem ersten Umsatz schon Räume, Material und Abläufe vorbereitet. Dieser Leitfaden legt keinen pauschalen Stichtag für jeden Einzelfall fest. Wenn Sie unsicher sind, wie die Behörde Ihre Situation behandelt, beschreiben Sie Ihren geplanten Ablauf und fragen Sie beim zuständigen Gewerbeamt nach. Eine dokumentierte Auskunft zu Ihrem konkreten Vorhaben ist nützlicher als eine allgemeine Internetregel.
Bei Umzug, Wechsel des Gegenstands, Änderung des Namens und Beendigung sieht die gelesene Vorschrift weitere Anzeigen vor. § 14 Abs. 1 GewO · Stand: 04.10.2026 Bewahren Sie Ihre ursprüngliche Tätigkeitsbeschreibung daher so auf, dass Sie spätere Änderungen erkennen können. Wer das Geschäft erweitert oder verlegt, sollte die neue Lage nicht einfach als Fortsetzung ohne Verwaltungsfolge behandeln.
Wo melden Sie Ihr Gewerbe an?
Zuständig ist die örtliche Behörde für die Gewerbeanzeige. Die konkrete Bezeichnung, der Online-Zugang und die Zahlungswege unterscheiden sich von Stadt zu Stadt. Nutzen Sie die offizielle Seite Ihrer Stadt, um den Weg zu finden. Bei Berlin, München, Hamburg und Köln haben wir die verlinkten Stadtportale für diesen Stand ausgewertet. Für andere Orte tragen wir keine vermeintlich ähnliche Gebühr ein.
Ein Stadtportal ist mehr als ein Preiszettel. Es zeigt meist, für welche Rechtsformen der beschriebene Dienst gedacht ist, welche digitalen Wege bestehen und ob eine persönliche Vorsprache möglich ist. Prüfen Sie vor dem Start, ob die gewählte Seite wirklich zu Ihrer Rechtsform passt. Eine Information über Einzelunternehmen lässt sich nicht ohne Weiteres auf eine juristische Person übertragen. Wo die gelesene Seite das nicht eindeutig abdeckt, fragen Sie direkt bei der Stadt nach.
Wenn eine Stadt eine Online-Anmeldung anbietet, kann sie einen eigenen Zugangsweg oder ein Nutzerkonto vorsehen. Berlin nennt für die digitale Anzeige einen eigenen Preis, München verweist auf einen Weg mit BayernID. Berlin: offizielle Gewerbeanmeldung · Stand: 04.10.2026 München: offizielle Gewerbeanmeldung · Stand: 04.10.2026 Daraus folgt nicht, dass Online-Anmeldungen überall günstiger oder identisch gestaltet sind. Vergleichen Sie nur die Bedingungen Ihres tatsächlichen Orts.
Was kostet die Gewerbeanmeldung?
Die Gebühr ist lokal. Die folgende Übersicht zeigt Werte, die auf den gelesenen offiziellen Stadtseiten direkt bestätigt wurden. Berlin nennt für die Einzelanmeldung 26 € und für den ausgewiesenen Online-Weg 15 €. Berlin: offizielle Gewerbeanmeldung · Stand: 04.10.2026 Berlin: offizielle Gewerbeanmeldung · Stand: 04.10.2026 München veröffentlicht einen Gebührenrahmen von 50 bis 60 €, abhängig von der Form. München: offizielle Gewerbeanmeldung · Stand: 04.10.2026
| Stadt | Gebühr | Quelle |
|---|---|---|
| Berlin | 26 € | Berlin: offizielle Gewerbeanmeldung · Stand: 04.10.2026 |
| München | 50 bis 60 € | München: offizielle Gewerbeanmeldung · Stand: 04.10.2026 |
| Hamburg | 25 € | Hamburg: offizielle Gewerbeanmeldung · Stand: 04.10.2026 |
| Köln | 26 € | Köln: offizielle Gewerbeanmeldung · Stand: 04.10.2026 |
Die Tabelle ist keine Preisauskunft für ganz Deutschland. Auch innerhalb einer Stadt kann die Gebühr von Rechtsform oder Ausführungsweg abhängen. Kölns gelesene Seite bezieht sich auf die Gewerbemeldung eines Einzelunternehmens. Köln: offizielle Gewerbeanmeldung · Stand: 04.10.2026 Hamburg nennt zusätzlich Angaben zu Kopien und zur üblichen Bearbeitungszeit; für einen einfachen Vergleich zeigen wir hier nur die Grundgebühr der neuen Anmeldung. Hamburg: offizielle Gewerbeanmeldung · Stand: 04.10.2026
Fragen Sie nach, wenn Sie eine Gesellschaft anmelden, mehrere Personen beteiligt sind oder Ihre Stadt nicht in der Übersicht steht. Frankfurt wird bewusst nicht mit einem scheinbar exakten Betrag aufgeführt: Die offizielle Seite konnte in der Recherche nicht direkt gelesen werden. Ein Suchauszug ist für eine belastbare Kostenauskunft vor der Veröffentlichung zu schwach. Bei einer echten Anmeldung zählt ohnehin die aktuelle Auskunft Ihrer Behörde.

Wie bereiten Sie den Antrag vor?
Beschreiben Sie Ihre Tätigkeit in verständlichen, konkreten Worten. „Dienstleistungen“ allein kann zu allgemein sein, wenn die Behörde daraus nicht erkennt, was Sie tatsächlich tun. Denken Sie an die Kernleistung und an weitere geplante Tätigkeiten. Bleiben Sie bei dem, was Sie wirklich vorhaben. Eine möglichst breite Formulierung auf Vorrat macht spätere Rückfragen nicht automatisch leichter.
Ordnen Sie anschließend die Rechtsform und die handelnden Personen. Bei einer Einzelperson ist der Weg anders als bei einer Gesellschaft. Prüfen Sie im Stadtportal, welche Angaben und Unterlagen für genau Ihren Fall verlangt werden. Wir geben hier keine allgemeine Dokumentenliste aus, weil die gelesenen lokalen Seiten und die Rechtsformen nicht dieselben Voraussetzungen haben. Eine Liste, die an einem Ort vollständig ist, kann an einem anderen unvollständig sein.
Kontrollieren Sie vor dem Absenden die Anschrift, die Tätigkeitsbeschreibung und den beabsichtigten Beginn. Halten Sie die offizielle Eingangsbestätigung oder Ihre Unterlagen geordnet bereit. Wenn Sie auf eine Rückfrage antworten müssen, hilft eine klare Kopie Ihrer ursprünglichen Angaben. Nutzen Sie nur das Stadtportal oder die vom Amt genannte Stelle. Ein allgemeiner Vermittlungsdienst ist nicht automatisch der offizielle Weg.
Falls Sie online anmelden, prüfen Sie vorab die technische Anmeldung und die Zahlungsmethode. München nennt für den Online-Weg eine BayernID, Berlin erläutert seine eigenen digitalen Zugänge. München: offizielle Gewerbeanmeldung · Stand: 04.10.2026 Berlin: offizielle Gewerbeanmeldung · Stand: 04.10.2026 Solche Details ändern sich und sind kein Grund, eine Anmeldung auf einer zufällig gefundenen Seite zu beginnen. Öffnen Sie die Quelle der Stadt und lesen Sie die dortigen aktuellen Hinweise.
Was geschieht nach der Gewerbeanzeige?
Die Gewerbeanzeige ist eine wichtige Station, aber sie erledigt die steuerliche Erfassung nicht für Sie. Nach der gelesenen ELSTER-Information muss der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung unaufgefordert elektronisch eingereicht werden. Die Frist beträgt einen Monat nach Aufnahme der Tätigkeit. ELSTER: Unternehmensgründung · Stand: 04.10.2026 Eine Registrierung bei ELSTER ist dafür erforderlich. ELSTER: Unternehmensgründung · Stand: 04.10.2026 Planen Sie diesen Schritt bewusst ein, auch wenn Sie an anderer Stelle schon Daten angegeben haben.
Eine Weiterleitung von Angaben durch eine Behörde ist nicht dasselbe wie Ihr eigener Fragebogen. Wer auf eine automatische Nachricht wartet und deshalb ELSTER nicht vorbereitet, kann unnötig Zeit verlieren. Trennen Sie die Schritte in Ihrem Laufzettel: Anzeige beim Gewerbeamt, Zugang zu ELSTER, elektronischer Fragebogen und Nachverfolgung der Rückmeldung.
Der Fragebogen fragt auch nach Ihrer steuerlichen Ausgangslage. Für die Kleinunternehmerregelung gelten nach dem gelesenen Gesetz die Umsatzgrenzen von 25.000 € für das Vorjahr und 100.000 € für das laufende Jahr. § 19 Abs. 1 UStG · Stand: 04.10.2026 Eine spezielle Gründungsjahrregel ist in unserem Datenregister noch nicht bestätigt. Unser Kleinunternehmer-Check klassifiziert deshalb das Gründungsjahr nicht automatisch.
Welche Bedeutung haben IHK und Gewerbesteuer?
Mit einem Gewerbe können weitere organisatorische und steuerliche Themen auftauchen. Die Mitgliedschaft in einer IHK richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und dem örtlichen Bezirk. Ein Beitrag ist nicht einfach ein fester bundesweiter Betrag. Für bestimmte kleine Gewerbetreibende sieht das IHKG eine Befreiung vor, wenn der maßgebliche Gewerbeertrag oder Gewinn die dort genannte Grenze nicht überschreitet. Diese Grenze beträgt 5.200 €. § 3 Abs. 3 IHKG · Stand: 04.10.2026 Ob die Voraussetzungen in Ihrem Fall vorliegen, klären Sie mit Ihrer IHK.
Für Personen und Personengesellschaften nennt das Gewerbesteuergesetz einen Freibetrag von 24.500 €. § 11 Abs. 1 GewStG · Stand: 04.10.2026 Dieser Wert ist keine Gewerbeanmeldegebühr und auch keine pauschale Steuerersparnis. Der kommunale Hebesatz und Ihre steuerliche Situation sind gesonderte Fragen. Wir rechnen daraus hier keine persönliche Steuerlast. Ein Gespräch mit einer steuerlich befugten Person kann sinnvoll sein, wenn Sie Ihre Planung darauf stützen möchten.
Für Neugründungen kennt das IHKG unter bestimmten Bedingungen eine zeitweise Entlastung von Beiträgen. Das Gesetz knüpft diese an Voraussetzungen wie Registerstatus, Voraktivität und eine Gewinn- oder Gewerbeertragsgrenze. § 3 Abs. 3 IHKG · Stand: 04.10.2026 Nehmen Sie die Regel nicht als automatische Zusage. Fragen Sie die örtliche IHK, welche Nachweise sie benötigt und wie der Beitrag für Ihr konkretes Jahr berechnet wird. Den örtlichen Grundbeitrag haben wir nicht aus einer aktuellen Satzung bestätigt; im Datenregister steht er daher auf „unbekannt“.
Was ist bei einer Online-Anmeldung anders?
Der fachliche Kern bleibt dieselbe Anzeige Ihrer Tätigkeit. Anders ist vor allem der Zugangsweg. Sie geben Daten in ein Portal ein, identifizieren sich nach den Vorgaben der Stadt und erhalten Rückmeldungen über den dort vorgesehenen Kanal. Prüfen Sie sorgfältig, ob Sie auf der offiziellen Domain der Behörde sind. Ein Suchergebnis mit dem Wort „Gewerbeanmeldung“ muss nicht zum zuständigen Amt führen.
Lesen Sie auch die Hinweise zu Zahlungsmethode, Antragsstatus und Bestätigung. Berlin unterscheidet den genannten Online-Preis vom Preis am anderen Weg. Berlin: offizielle Gewerbeanmeldung · Stand: 04.10.2026 Daraus lässt sich für Hamburg, München oder Köln kein allgemeiner Rabatt ableiten. Wenn eine technische Anmeldung nicht funktioniert, suchen Sie auf der Stadtseite nach dem vorgesehenen Kontakt oder alternativen Weg, statt sensible Angaben in ein beliebiges Formular zu kopieren.
Bewahren Sie nach dem Absenden den Nachweis geordnet auf. Notieren Sie, welche Angaben Sie tatsächlich eingereicht haben und ob eine Rückfrage offen ist. Das ist besonders hilfreich, wenn Sie kurz darauf den steuerlichen Fragebogen ausfüllen oder ein Geschäftskonto eröffnen. Gleiche Bezeichnungen und eine klare Tätigkeitsbeschreibung erleichtern Ihnen den Überblick, ohne dass die verschiedenen Stellen zu einem einzigen Verfahren verschmelzen.
Wie formulieren Sie die Tätigkeit so, dass sie erkennbar bleibt?
Eine gute Tätigkeitsbeschreibung ist weder ein Werbeslogan noch eine unendliche Liste möglicher Zukunftsideen. Schreiben Sie auf, welche Leistungen Sie tatsächlich anbieten wollen. Wenn mehrere Teile zusammengehören, benennen Sie sie in verständlichen Worten. Eine Behörde kann mit „digitale Lösungen“ wenig anfangen, wenn daraus nicht hervorgeht, was verkauft oder erbracht wird. Ebenso kann eine zu enge Beschreibung schnell unpassend werden, wenn Ihr Startangebot schon feststeht, aber nicht genau in die Formulierung passt.
Beginnen Sie mit einem Satz, den Sie auch einer Kundin erklären würden. Ergänzen Sie dann die Bestandteile, die für die Einordnung wesentlich sind. Lesen Sie den Satz laut vor: Versteht jemand ohne Kenntnis Ihrer Idee, welche Tätigkeit gemeint ist? Wenn nicht, konkretisieren Sie. Prüfen Sie die Wortwahl anschließend gegen die Eingabefelder des offiziellen Stadtportals. Falls Ihre Tätigkeit mehrere Bereiche verbindet, fragen Sie bei der Behörde nach, wie diese dort sinnvoll erfasst werden sollen.
Bewahren Sie Ihre eigene Beschreibung auf. Sie werden ähnliche Angaben später bei ELSTER, bei einem Kontoanbieter oder in anderen organisatorischen Zusammenhängen benötigen. Gleiche Begriffe helfen Ihnen, Rückfragen zu verstehen. Das bedeutet nicht, dass überall wortgleiches Kopieren richtig wäre. Jede Stelle fragt nach ihrem eigenen Zweck. Eine sachliche Grundbeschreibung verhindert aber, dass Ihr Vorhaben auf jeder Seite anders aussieht und Sie selbst den Überblick verlieren.
Wie prüfen Sie lokale Angaben vor dem Absenden?
Öffnen Sie die offizielle Stadtseite und achten Sie auf den genauen Namen des Dienstes. Es gibt Seiten für Anmeldung, Ummeldung und Abmeldung, manchmal auch eigene Wege für verschiedene Rechtsformen. Ein Suchtreffer kann auf eine verwandte, aber falsche Leistung zeigen. Lesen Sie die Überschrift, den Geltungsbereich und die angegebenen Voraussetzungen. Wenn Sie eine Gesellschaft gründen, prüfen Sie ausdrücklich, ob die Seite für juristische Personen gilt. Ein Betrag für ein Einzelunternehmen ist dafür kein Ersatz.
Kontrollieren Sie anschließend Gebühr, Zahlungsweg und eventuelle Bearbeitungshinweise. Die Preisangabe aus diesem Leitfaden trägt den Stand unserer Recherche, nicht automatisch den Stand Ihres heutigen Antrags. Wenn die Seite seitdem geändert wurde, gilt die aktuelle Auskunft. Machen Sie sich eine kurze Notiz, wo Sie die Information gefunden haben. Bei einer Rückfrage können Sie dadurch schneller klären, ob Sie denselben Dienst meinen wie die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter der Stadt.
Online-Verfahren wirken oft wie ein einziger Schritt, sind aber manchmal in Zugang, Eingabe, Zahlung und Bestätigung aufgeteilt. Prüfen Sie, welche dieser Stationen bereits erledigt ist. Ein angelegtes Nutzerkonto ist noch keine eingereichte Gewerbeanzeige. Eine geöffnete Bezahlseite ist noch keine bestätigte Zahlung. Erst die Rückmeldung des offiziellen Verfahrens zeigt Ihnen, was tatsächlich eingegangen ist. Wenn ein technischer Fehler auftritt, nutzen Sie die Kontaktmöglichkeit des Stadtportals und dokumentieren Sie Ihren Versuch.
Für einen Ort außerhalb unserer Tabelle gibt es keine seriöse Abkürzung über den nächstgelegenen Stadtnamen. Suchen Sie die eigene zuständige Behörde und ihren aktuellen Dienst. Auch eine Bestätigung, die eine Stadt für ihre Bearbeitungsdauer nennt, darf nicht auf einen anderen Ort übertragen werden. Die zusätzlichen Minuten für die örtliche Prüfung sind gut eingesetzt: Sie verhindern eine falsche Kostenplanung und führen Sie direkt zu den Unterlagen, die Ihr tatsächlicher Antrag verlangt.
Welche Fehler lassen sich vermeiden?
Der häufigste Denkfehler ist, alles unter „Gewerbe anmelden“ zusammenzufassen. Tätigkeitsart, örtliche Anzeige, ELSTER und spätere Fragen zu Kammer und Steuern sind verschiedene Stationen. Legen Sie sich eine kurze Liste an und markieren Sie nur den Schritt als erledigt, für den Sie tatsächlich eine Bestätigung haben. So bleibt sichtbar, was noch offen ist.
Ein weiterer Fehler ist die Übernahme fremder Stadtangaben. Wenn Sie in Köln anmelden, hilft Ihnen eine Berliner Gebühr nur als Hinweis darauf, dass Preise lokal sind. Sie ist kein eigener Kostenansatz. Noch problematischer sind präzise Beträge ohne direkten Quellenzugang. Deshalb nennen wir für Frankfurt keinen bestätigten Preis. Für Ihren Ort zählt die am Tag der Anmeldung aktuelle Information des zuständigen Portals.
Auch ein vorschnelles Urteil „freiberuflich“ oder „gewerblich“ kann spätere Korrekturen auslösen. Beschreiben Sie Ihre konkrete Tätigkeit und klären Sie Zweifelsfälle früh. Wer die freie Tätigkeit nur wegen der einfacheren Route auswählt, hat das Einordnungsproblem nicht gelöst. Umgekehrt braucht eine tatsächlich freie Tätigkeit nach den gelesenen Regeln keine Gewerbeanzeige. ServicePortal Berlin: Gewerbeanmeldung · Stand: 04.10.2026 Die Frage verdient Genauigkeit, aber keine Panik.
Das sollten Sie prüfen
- Ist Ihre Tätigkeit nach ihrer tatsächlichen Ausführung gewerblich oder freiberuflich?
- Welche offizielle Stelle ist an Ihrem Ort und für Ihre Rechtsform zuständig?
- Welche Gebühr und welcher Zugangsweg gelten auf der aktuellen Stadtseite?
- Ist der ELSTER-Fragebogen in Ihrem Laufzettel als eigener Schritt vorgemerkt?
Wenn Sie diese Punkte beantworten können, wird die Anmeldung vom unübersichtlichen Behördenwort zu einer konkreten Aufgabe. Beginnen Sie bei der offiziellen Seite Ihrer Stadt und halten Sie die allgemeine Regel der Gewerbeordnung daneben. Für die weiteren Stationen können Sie den Gründer-Laufzettel verwenden. Er zeigt bestätigte Schritte und lässt offene Angaben sichtbar, damit Sie nicht mit einer scheinbar vollständigen Liste weitergehen.
Häufige Fragen
Fragenrecherche: 05.10.2026. Antworten anhand der unten genannten Quellen.
Was muss ich beachten, wenn ich ein Gewerbe anmelden will?
Wie viel kostet ein Kleingewerbe im Monat?
| Stadt | Gebühr | Quelle |
|---|---|---|
| Berlin | 26 € | Berlin: offizielle Gewerbeanmeldung · Stand: 04.10.2026 |
| München | 50 bis 60 € | München: offizielle Gewerbeanmeldung · Stand: 04.10.2026 |
| Hamburg | 25 € | Hamburg: offizielle Gewerbeanmeldung · Stand: 04.10.2026 |
| Köln | 26 € | Köln: offizielle Gewerbeanmeldung · Stand: 04.10.2026 |
Welche Arten von Gewerben gibt es?
Wie viel darf ich verdienen, ohne Kleingewerbe anzumelden?
Quellen und Stand
- § 14 Abs. 1 GewO · Stand: 04.10.2026
- ServicePortal Berlin: Gewerbeanmeldung · Stand: 04.10.2026
- § 18 Abs. 1 EStG · Stand: 04.10.2026
- ELSTER: Unternehmensgründung · Stand: 04.10.2026
- ELSTER: Unternehmensgründung · Stand: 04.10.2026
- § 19 Abs. 1 UStG · Stand: 04.10.2026
- § 3 Abs. 3 IHKG · Stand: 04.10.2026
- § 11 Abs. 1 GewStG · Stand: 04.10.2026
- § 3 Abs. 3 IHKG · Stand: 04.10.2026
- Berlin: offizielle Gewerbeanmeldung · Stand: 04.10.2026
- Berlin: offizielle Gewerbeanmeldung · Stand: 04.10.2026
- München: offizielle Gewerbeanmeldung · Stand: 04.10.2026
- Hamburg: offizielle Gewerbeanmeldung · Stand: 04.10.2026
- Köln: offizielle Gewerbeanmeldung · Stand: 04.10.2026
- München: offizielle Gewerbeanmeldung · Stand: 04.10.2026
- Berlin: offizielle Gewerbeanmeldung · Stand: 04.10.2026
- § 19 Abs. 1 UStG · Stand: 04.10.2026
Stand der Quellenprüfung: 04.10.2026. Keine Steuer- oder Rechtsberatung. Bei Einzelfragen: Steuerberater oder Finanzamt.