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Ab wann Gewerbe anmelden? Entscheidend ist nicht der Umsatz
Fünf Fälle von Hobby bis Nebenberuf: Woran sich die Anzeigepflicht festmacht, welche Tätigkeiten ausgenommen sind und wann die Anzeige spätestens fällig ist.
Stand: 05.10.2026Autor: Mara LindnerLesezeit: 12 Min.

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Kurz gesagt
Eine Verdienstgrenze, ab der ein Gewerbe anzumelden wäre, kennen die gelesenen Quellen nicht. Entscheidend ist die Art der Tätigkeit: selbstständig, auf Dauer angelegt und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen. Ob tatsächlich Gewinn entsteht, spielt keine Rolle. Ausgenommen sind unter anderem freie Berufe, Urproduktion und die Verwaltung eigenen Vermögens. Der Zeitpunkt ist der Beginn der Tätigkeit: Das Gesetz verlangt die Anzeige „gleichzeitig“, München sagt „rechtzeitig vor oder spätestens mit Aufnahme“.
Fünf Menschen, fünf Fragen. Nadine näht Taschen und verkauft sie seit dem Frühjahr jedes Wochenende auf einem Markt. Ole hat beim Entrümpeln des Dachbodens ein paar Dutzend Bücher bei einer Online-Plattform eingestellt. Paula gibt zwei Abende pro Woche Gitarrenunterricht. Sven vermietet das Haus, das er geerbt hat. Und Lea hat auf ihrem Fotoblog eine Bezahlschranke eingebaut. Alle fünf könnten fragen: Habe ich damit schon ein Gewerbe? Die Frage nach dem Betrag, ab dem das so wäre, führt in die Irre. Dieser Beitrag erklärt, woran sich die Antwort tatsächlich festmacht.
Die Personen sind erfunden, die Rechtsgrundlagen nicht. Wir stützen uns auf die Gewerbeordnung, das Einkommensteuergesetz, das Handelsgesetzbuch und die Seiten von Berlin und München, gelesen am 05.10.2026. Eine Einzelfallprüfung kann der Beitrag nicht leisten; für diese ist das Gewerbeamt oder das Finanzamt zuständig.
Wie viel darf ich verdienen, bis ich ein Gewerbe anmelden muss?
Kein Betrag. Weder die Gewerbeordnung noch die Seiten der Städte, die wir gelesen haben, nennen einen Umsatz oder Gewinn, ab dem die Anzeige fällig würde. Wer im Netz auf Zahlen wie 22.000 oder 25.000 € stößt, liest Aussagen zur Umsatzsteuer, nicht zur Gewerbeanzeige. Die Kleinunternehmerregelung, um die es dort geht, beantwortet eine andere Frage; sie hat mit der Anzeigepflicht nichts zu tun.
Stattdessen gibt es Merkmale. Das Einkommensteuergesetz beschreibt den Gewerbebetrieb als selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, sofern sie nicht Land- und Forstwirtschaft, freier Beruf oder andere selbständige Arbeit ist. § 15 Abs. 2 EStG · Stand: 05.10.2026 Das ServicePortal Berlin formuliert für die Praxis der Anzeige: Gewerbe ist jede nicht sozial unwerte, auf Gewinnerzielung ausgerichtete und auf Dauer angelegte, selbstständig ausgeübte Tätigkeit. ServicePortal Berlin: Gewerbeanmeldung · Stand: 05.10.2026
| Merkmal | Was die Quellen sagen | Worauf es nicht ankommt |
|---|---|---|
| Selbstständig | Sie handeln in eigenem Namen, nicht als Angestellte | Ob Haupt- oder Nebenberuf: beides ist möglich München: Gewerbe-Anmeldung · Stand: 05.10.2026 |
| Auf Dauer angelegt | Die Tätigkeit ist nicht auf einen einzelnen Vorgang beschränkt | Ob schon Umsatz entstanden ist |
| Gewinnabsicht | Sie wollen Gewinn erzielen | Ob tatsächlich Gewinn entsteht ServicePortal Berlin: Gewerbeanmeldung · Stand: 05.10.2026 |
| Markt | Sie bieten am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr an | Über welchen Kanal Sie anbieten |
Die Spalte „Worauf es nicht ankommt“ ist für viele die wichtigste. Anlaufverluste machen aus einem Gewerbe nach der Logik der gelesenen Seiten nicht automatisch ein Hobby, solange die Absicht zu verdienen besteht. Und wer Nebenberuf hat, ist deshalb nicht ausgenommen: München sagt ausdrücklich, die Tätigkeit könne im Haupt- oder Nebenberuf ausgeübt werden, maßgeblich sei die Absicht, Gewinn zu erzielen.
Ab wann muss ich mein Hobby als Gewerbe anmelden?
Zwischen Hobby und Gewerbe gibt es keine Linie, die ein Gesetz mit Zahlen zieht. Es gibt Fragen, die Sie sich ehrlich beantworten können. Sie ersetzen keine rechtliche Prüfung, zeigen aber, in welche Richtung Ihr Fall neigt:
- Wiederholen Sie die Verkäufe oder planen Sie, es zu tun? Der Dachboden, der einmal leer geräumt wird, ist etwas anderes als ein Angebot, das jede Woche neu bestückt wird.
- Bieten Sie öffentlich an? Ein Stand, ein Shop oder ein dauerhaft sichtbarer Auftritt richten sich an den allgemeinen Markt.
- Wollen Sie Geld verdienen, auch wenn es noch nicht klappt? Die Absicht reicht, der tatsächliche Gewinn nicht.
- Kaufen Sie ein, um zu verkaufen? Wer Material oder Ware beschafft, um sie weiterzugeben, handelt anders als jemand, der nur Eigenes abgibt.
Beispiel (fiktiv): Nadine näht Taschen, verkauft sie wöchentlich auf dem Markt, kauft dafür Stoff nach und hat vor, die Zahl der Termine im nächsten Jahr zu erhöhen. Selbstständig, wiederholt, mit Markt und mit Gewinnabsicht: Das sind die Merkmale des Gewerbes, und dass sie bisher nur ihre Kosten deckt, ändert daran nach den gelesenen Seiten nichts. Ole dagegen, der einmalig seinen Dachboden leert, erfüllt das Merkmal „nachhaltig“ nach dem, was er beschreibt, nicht. Ob die Behörde das in einem anderen Fall genauso sieht, hängt von den Einzelheiten ab.
An dieser Stelle endet, was wir belegen können. Wie die Behörden die Merkmale im Einzelfall gewichten, haben wir nicht gelesen. Wer unsicher ist, beschreibt seine Tätigkeit schriftlich und fragt das Gewerbeamt. Eine dokumentierte Auskunft schützt besser als eine Internetregel.
Wann ist keine Gewerbeanmeldung notwendig?
Die Gewerbeordnung ist nicht auf alles anzuwenden, was Geld einbringt. Die Berliner Liste lautet so: Ausgenommen von der Anzeigepflicht sind unter anderem Urproduktion, freie Berufe, die Erziehung von Kindern gegen Entgelt, das Unterrichtswesen und die Verwaltung eigenen Vermögens, zum Beispiel eines Mietshauses. ServicePortal Berlin: Gewerbeanmeldung · Stand: 05.10.2026
Das Gesetz selbst stützt das ab. § 6 der Gewerbeordnung stützt das: Die Gewerbeordnung ist unter anderem auf die Tätigkeit der Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater und auf das Unterrichtswesen nicht anzuwenden, auf ärztliche und andere Heilberufe nur insoweit, als sie ausdrückliche Bestimmungen enthält. § 6 Abs. 1 GewO · Stand: 05.10.2026
Für unsere fünf Beispielpersonen heißt das: Paula, die Gitarrenunterricht gibt, könnte unter das genannte Unterrichtswesen fallen, und Sven, der ein Haus verwaltet, das ihm gehört, unter die Verwaltung eigenen Vermögens. Bestätigen lassen sollten sich beide diese Einordnung beim Amt. Bei Lea und ihrem Fotoblog ist die Lage offen: Eine künstlerische Tätigkeit kann ein freier Beruf sein, der Verkauf von Zugängen oder Waren kann etwas anderes sein. Nadine fällt unter keine der genannten Ausnahmen, und Ole mit seinem einmaligen Verkauf ist ohnehin kein Fall der Anzeigepflicht. Wichtig ist der Zusatz von München: Die gewerberechtliche Definition der freien Berufe deckt sich nicht mit der steuerrechtlichen. München: Gewerbe-Anmeldung · Stand: 05.10.2026 Wer sich als Freiberufler einordnet, sollte deshalb prüfen, in welchem Rechtsgebiet die Antwort gesucht wird. Wie der Weg ohne Gewerbeamt aussieht, steht im Leitfaden Gewerbe anmelden.
Eine Zwischenform gibt es auch: Wer mehrere Dinge zugleich tut, etwa als Texterin Aufträge annimmt und nebenbei Notizbücher mit eigenen Texten verkauft, hat womöglich eine Tätigkeit, die sich nur teilweise unter eine Ausnahme fassen lässt. Die gelesenen Quellen sagen nicht, wie solche Mischlagen im Einzelfall zu behandeln sind. Beschreiben Sie in diesem Fall beide Teile getrennt und legen Sie die Beschreibung dem Gewerbeamt vor, bevor Sie den Antrag abschicken. Das kostet einen Anruf oder eine Nachricht und erspart eine falsche Annahme.
Der richtige Zeitpunkt: Was heißt „ab wann“?
Zeitlich ist die Vorschrift knapp: Ein stehendes Gewerbe ist bei Beginn der Tätigkeit gleichzeitig der zuständigen Behörde anzuzeigen. § 14 Abs. 1 GewO · Stand: 04.10.2026 München übersetzt das für seine Online-Anmeldung so: rechtzeitig vor oder spätestens mit Aufnahme der Tätigkeit. München: Gewerbe-Anmeldung · Stand: 05.10.2026 Ein gesetzliches Fenster von soundso vielen Tagen vor oder nach dem Start nennen die Quellen nicht. Wer die Anzeige vor dem Start einreicht, kann jedenfalls nicht zu spät kommen.

Offen bleibt, was „Aufnahme“ im Einzelfall ist. Zählt der Einkauf von Material schon als Beginn? Der Aufbau des Webshops? Das erste Angebot? Die von uns gelesenen Seiten legen das nicht fest, und wir erfinden keine Linie. Ein praktischer Weg, der sich aus den Quellen ergibt: Machen Sie die Anzeige so, dass sie vor dem ersten Angebot an Kunden bei der Behörde ist. Für die Online-Anmeldung hat Hamburg zwei Zeitangaben veröffentlicht: etwa 15 Minuten Eingabe und 3 bis 10 Werktage Bearbeitung beim Amt. Hamburg: offizielle Gewerbeanzeige · Stand: 05.10.2026 Das lässt sich in der Planung unterbringen.
Nach der Anzeige läuft die zweite Uhr: Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ist innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit elektronisch über ELSTER abzugeben. ELSTER: Unternehmensgründung · Stand: 04.10.2026 Wer die Anzeige zu spät macht, hat auch diese Frist im Blick zu behalten.
Ein Ablauf zum Durchspielen
Damit der Zeitpunkt greifbarer wird, spielen wir Nadines Fall (fiktiv) mit einem erfundenen Datum durch. Sie will am Samstag, den 2. Mai, zum ersten Mal mit ihren Taschen auf den Markt gehen.
- Mitte April: Sie schreibt den Tätigkeitssatz auf („Herstellung und Verkauf von Taschen und Textilaccessoires“), sucht die Seite ihrer Stadt und notiert Gebühr und Zugang mit Datum.
- Ende April: Sie reicht die Gewerbeanzeige ein, vor dem ersten Marktstand und damit vor dem Beginn. Die Gebühr ist einmalig fällig.
- Anfang Mai: Der Markt läuft an, die Bestätigung der Behörde trifft ein. Sie legt sie zu ihren Unterlagen.
- Bis Anfang Juni: Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung geht über ELSTER raus, innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit. Dort beantwortet sie auch die Frage nach der Kleinunternehmerregelung.
Das Beispiel hat keine Besonderheit. Es soll nur zeigen, dass ein ruhiger Ablauf zwei Wochen Vorlauf braucht, nicht zwei Monate. Wer dagegen erst nach dem ersten Marktwochenende anmeldet, ist nach dem Wortlaut der Vorschrift bereits zu spät dran, ohne dass etwas Schlimmes passiert sein muss. Das ist der Grund, warum wir den Beginn der Tätigkeit zum Maßstab machen und nicht den ersten Euro.
Was passiert, wenn ich kein Gewerbe anmelde?
Wir halten uns an das, was wir belegen können. Hamburg schreibt auf seiner Informationsseite: Bei einer verspäteten Gewerbeanzeige kann eine Geldbuße verhängt werden. Hamburg.de: Gewerbeanmeldung · Stand: 04.10.2026 Eine Höhe nennt die gelesene Seite nicht. Dazu kommt ein Nebeneffekt: Die Behörde gibt Daten aus Anzeigen an andere Stellen weiter, etwa an das Finanzamt und die Kammer. § 14 Abs. 8 GewO · Stand: 05.10.2026 Wer nicht angezeigt hat, löst diese Weitergabe nicht aus. Ob die Stellen auf anderem Weg von der Tätigkeit erfahren, geht aus den Quellen nicht hervor.
Wer merkt, dass er zu spät dran ist, hat meist keinen besseren Weg, als die Anzeige nachzuholen und die Verspätung nicht zu verschweigen. Ob und wie sich das im Einzelfall auswirkt, entscheidet die Behörde. Mit einer erfundenen Rückdatierung wird nichts besser.
Kleingewerbe, Gewerbe, Kleinunternehmer: drei Wörter, drei Fragen
Ein Großteil der Verwirrung entsteht, weil im Alltag drei Begriffe durcheinandergehen, die verschiedene Fragen beantworten. „Kleingewerbe“ ist kein Wort, mit dem die Gewerbeordnung eine eigene Anzeigeart bezeichnet. Im Handelsgesetzbuch steckt dahinter eine Ausnahme: Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, das Unternehmen erfordert nach Art oder Umfang keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb. § 1 Abs. 2 HGB · Stand: 05.10.2026 Das ändert nichts an der Anzeigepflicht: Auch ein Gewerbe ohne kaufmännischen Geschäftsbetrieb ist ein Gewerbe.
| Begriff | Welche Frage er beantwortet | Wo geregelt |
|---|---|---|
| Gewerbe | Muss ich meine Tätigkeit beim Gewerbeamt anzeigen? | § 14 GewO, § 15 Abs. 2 EStG |
| Kleingewerbe | Ist ein kaufmännisch eingerichteter Geschäftsbetrieb nötig? | § 1 Abs. 2 HGB |
| Kleinunternehmer | Muss ich Umsatzsteuer abführen? | § 19 UStG |
Die Folge: Wer „Kleingewerbe“ hat, ist deshalb nicht automatisch Kleinunternehmer, und wer Kleinunternehmer ist, hat nicht zwingend ein Gewerbe. Die beiden Umsatzgrenzen, die für die Kleinunternehmerregelung gelten, liegen laut Gesetz bei 25.000 € im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr. § 19 Abs. 1 UStG · Stand: 04.10.2026 Ob die Regelung für Sie passt, rechnet der Kleinunternehmer-Check mit Ihren Beträgen durch. Zum Ablauf der Regelung gibt es den Leitfaden Kleinunternehmerregelung.
Wie viel kostet ein Kleingewerbe im Monat?
Die Anmeldung kostet einmalig, und der Betrag hängt von der Stadt ab: 26 € in Berlin (online 15 €), 50 bis 60 € in München, 25 € in Hamburg, 26 € in Köln. Einen monatlichen Fixbetrag für ein „Kleingewerbe“ kennen die gelesenen Quellen nicht. Was danach laufen kann, sind IHK-Beitrag und Gewerbesteuer, beide mit Befreiungen oder Freibeträgen. Der Freibetrag bei der Gewerbesteuer beträgt 24.500 €, und kleine Gewerbetreibende ohne Handelsregistereintrag sind bis zu einem Gewinn von 5.200 € von der IHK-Beitragszahlung befreit. § 3 Abs. 3 IHKG · Stand: 04.10.2026 Die Einzelheiten klären Gemeinde und Kammer, denn Hebesätze und Beiträge sind örtlich.
Muss ich auch bei einer Nebentätigkeit anmelden?
Ja, soweit die Tätigkeit ein Gewerbe ist. Für die Anzeigepflicht ist es unerheblich, ob die Tätigkeit im Haupt- oder im Nebenberuf stattfindet, und das sagt München ausdrücklich. München: Gewerbe-Anmeldung · Stand: 05.10.2026 Was Ihr Arbeitsvertrag zu Nebentätigkeiten sagt, ist ein getrenntes Thema, das wir hier nicht behandeln. Es gehört vor die Anmeldung, nicht danach.
Wenn sich Ihre Tätigkeit ändert
Die Anzeigepflicht endet nicht mit dem Start. Nach § 14 der Gewerbeordnung sind auch spätere Änderungen anzuzeigen: Anzuzeigen sind neben dem Beginn auch die Verlegung des Betriebs, der Wechsel oder die Ausdehnung des Gegenstands, die Änderung des Namens und die Aufgabe des Betriebs. § 14 Abs. 1 GewO · Stand: 05.10.2026 Wer mit Taschen anfängt und später auch Kurse verkauft, hat womöglich den Gegenstand erweitert. Das ist kein Grund zur Panik, aber ein Anlass, die Beschreibung des Betriebs gelegentlich mit der Wirklichkeit abzugleichen. Notieren Sie sich einmal im Jahr, was Sie tatsächlich anbieten und ob es noch zur ursprünglichen Beschreibung passt.
Wenn es so weit ist: Was die Anzeige verlangt
Die Anzeige selbst ist unspektakulär. Verlangt werden im Kern Ihre Personalien, die Anschrift des Betriebs, der Gegenstand des Gewerbes und der Beginn. Je nach Stadt kommen Ausweis, Aufenthaltstitel oder Registerauszug hinzu. Die Gebühr ist einmalig, und Sie finden sie für vier Städte im Beitrag Gewerbe online anmelden. Ob Sie online oder auf Papier anzeigen, entscheidet Ihre Stadt mit, nicht das Gesetz.
Bewahren Sie die Bestätigung gut auf. Sie brauchen sie später fast überall: bei der Bank, beim Finanzamt, bei Plattformen, die Gewerbetreibende prüfen. Dass jede dieser Stellen eine Kopie sehen möchte, ist normal und kein Zeichen, dass etwas schiefgelaufen wäre.
Das sollten Sie prüfen
- Erfüllt Ihre Tätigkeit die Merkmale selbstständig, auf Dauer, mit Gewinnabsicht und am Markt?
- Fällt sie unter eine der genannten Ausnahmen, etwa freier Beruf oder Verwaltung eigenen Vermögens?
- Liegt Ihre Anzeige vor dem ersten Angebot an Kunden bei der Behörde?
- Ist der ELSTER-Zugang eingerichtet, damit der Fragebogen innerhalb eines Monats rausgehen kann?
Wenn Ihre Antwort „Gewerbe“ lautet, zeigt der Beitrag Gewerbe online anmelden, wie die Portale in vier Städten aufgebaut sind. Die übrigen Stationen von der Idee bis zum Start hält der Gründer-Laufzettel zusammen. Und wer noch grundsätzlich überlegt, ob Selbstständigkeit zu ihm passt, findet im Leitfaden Selbstständig machen den Überblick. Dieser Beitrag ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Ab wann muss ich mein Hobby als Gewerbe anmelden?
Wie viel darf ich verdienen, bis ich ein Gewerbe anmelden muss?
Wann ist keine Gewerbeanmeldung notwendig?
Was ist der Unterschied zwischen einem Kleingewerbe und einem Gewerbe?
Was passiert, wenn ich kein Gewerbe anmelde?
Wie viel kostet ein Kleingewerbe im Monat?
Quellen und Stand
- § 14 GewO: Anzeigepflicht · Stand: 05.10.2026
- § 6 GewO: Anwendungsbereich · Stand: 05.10.2026
- § 15 EStG: Einkünfte aus Gewerbebetrieb · Stand: 05.10.2026
- § 1 HGB: Kaufmannseigenschaft · Stand: 05.10.2026
- § 19 UStG: Besteuerung der Kleinunternehmer · Stand: 05.10.2026
- ServicePortal Berlin: Gewerbe anmelden · Stand: 05.10.2026
- Landeshauptstadt München: Gewerbe-Anmeldung · Stand: 05.10.2026
- HamburgService: Gewerbeanzeige · Stand: 05.10.2026
- Hamburg.de: Gewerbeanmeldung · Stand: 04.10.2026
- ELSTER: Unternehmensgründung · Stand: 04.10.2026
Keine Steuer- oder Rechtsberatung. Bei Einzelfragen: Steuerberater oder zuständige Behörde.