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Gewerbe online anmelden: Vier Stadtportale, vier Wege
Online geht schnell, aber nicht überall gleich: Was die Portale in Berlin, München, Hamburg und Köln verlangen, bevor Sie auf „Absenden“ klicken.
Stand: 05.10.2026Autor: Jonas HaverkampLesezeit: 12 Min.

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Kurz gesagt
In Berlin, München, Hamburg und Köln können Sie das Gewerbe laut den offiziellen Seiten online anzeigen, aber jede Stadt hat ihre eigene Tür: Berlin arbeitet mit einem BundID-Konto, München mit einer BayernID, Hamburg ohne Registrierung, Köln über das Wirtschaft-Service-Portal Nordrhein-Westfalen. Die Gebühr reicht am Stand-Datum von 15 € (Berlin, online) bis zum Münchner Rahmen von 50 bis 60 €. Mit dem Absenden ist es nicht getan: Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung folgt über ELSTER, innerhalb eines Monats.
Ein Gewerbe, vier Städte, vier verschiedene Wege durch die Tür. Wer die Gewerbeanzeige digital erledigen will, merkt schnell, dass „die Online-Anmeldung“ kein einheitliches Verfahren ist. Berlin schickt Sie zum BundID-Konto, München zur BayernID, Hamburg lässt Sie ohne Registrierung herein, und in Köln läuft alles über das Wirtschaft-Service-Portal des Landes. Dieser Beitrag legt die vier Wege nebeneinander, so wie die offiziellen Seiten sie am 05.10.2026 beschrieben haben, und zeigt, was Sie vorher bereitlegen und was nach dem Absenden noch offen bleibt.
Ob Sie überhaupt ein Gewerbe anmelden müssen, klärt der Leitfaden Gewerbe anmelden. Hier geht es allein um den digitalen Weg. Wer in einer anderen Stadt lebt, findet trotzdem die Fragen, die sich vor dem ersten Klick lohnen. Eine Gebühr oder einen Ablauf aus diesen vier Städten übertragen wir nicht auf andere Orte.
Was brauche ich, um online ein Gewerbe anzumelden?
Die Portale fragen im Kern dasselbe: wer Sie sind, was Sie tun, wo Sie es tun und ab wann. Je nach Rechtsform und Tätigkeit kommen Nachweise dazu. Aus den vier gelesenen Seiten ergibt sich diese Sammlung:
- Ausweis oder Reisepass. Hamburg nennt ihn ausdrücklich als Unterlage für den Online-Dienst. Berlin lässt das Ausweisdokument bei elektronischer Antragstellung entfallen. München verlangt den Ausweis zusätzlich nur, wenn Sie persönlich vorsprechen. Hamburg: offizielle Gewerbeanzeige · Stand: 05.10.2026
- Aufenthaltstitel, wenn Sie nicht aus der EU kommen. München lässt ihn im Meldevorgang hochladen, Köln verlangt den Vermerk „Erwerbstätigkeit gestattet“ für Personen von außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz.
- Handelsregisterauszug für eingetragene Firmen und Gesellschaften. Hamburg nennt ihn für juristische Personen, Personengesellschaften und eingetragene Kaufleute, Berlin für eingetragene Firmen.
- Erlaubnisse und Handwerkseintrag. München verlangt bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten die Erlaubnis schon bei der Anmeldung und meisterpflichtige Tätigkeiten nur nach vorheriger Eintragung in die Handwerksrolle. Köln verweist bei handwerklichen Tätigkeiten auf die Handwerkskammer.
- Vollmacht, falls jemand anderes für Sie handelt. München lädt sie im Meldevorgang hoch, Köln verlangt zusätzlich eine Ausweiskopie der vollmachtgebenden Person.
Nicht auf der Liste steht ein Businessplan. Er gehört zu Ihrer Planung, nicht zur Anzeige. Wichtiger ist ein ehrlicher Satz zur Tätigkeit, denn jedes Portal fragt nach dem Gegenstand des Gewerbes, und dieselbe Beschreibung brauchen Sie später für ELSTER und für ein Konto. Schreiben Sie ihn vorher in ein Dokument, statt ihn im Formular zu erfinden.
Beispiel (fiktiv): Selin will einen kleinen Onlinehandel für Notizbücher und Papeterie starten. Sie lebt in Hamburg, hat Ausweis und Steuer-ID griffbereit, braucht weder Erlaubnis noch Handwerksrolle und schreibt sich den Tätigkeitssatz vorab auf: „Online-Verkauf von Notizbüchern, Schreibwaren und Papeterieartikeln an Privatpersonen“. Danach ist der eigentliche Antrag Routine.
Vier Portale im Überblick
Die Tabelle zeigt, was jede Seite ausdrücklich sagt. „Nicht genannt“ bedeutet: Die gelesene Seite macht dazu keine Angabe. Das ist weder ein Nein noch ein Ja, sondern eine Frage an die Behörde.
| Stadt | Zugang | Gebühr | Bezahlung | Bestätigung und Dauer |
|---|---|---|---|---|
| Berlin | BundID-Konto, Benutzername und Passwort genügen | 15 € online, 26 € vor Ort | Online nur mit Kreditkarte | Ins BundID-Konto, sonst per Post. Dauer nicht genannt. |
| München | BayernID, kein Online-Ausweis nötig | 50 bis 60 € je nach Rechtsform | PayPal, Wero, Visa, Mastercard | Gewerbeschein per Post. Dauer nicht genannt. |
| Hamburg | Keine Registrierung | 25 € | Nicht genannt | Etwa 15 Minuten für Sie, 3 bis 10 Werktage für das Amt |
| Köln | Wirtschaft-Service-Portal NRW | 26 € per Gebührenbescheid | Über den Bescheid | Gewerbeschein sofort als PDF |
Quellen der Tabelle: Berlin: offizielle Gewerbeanmeldung · Stand: 05.10.2026 München: offizielle Gewerbeanmeldung · Stand: 05.10.2026 Hamburg: offizielle Gewerbeanzeige · Stand: 05.10.2026 Köln: offizielle Gewerbemeldung · Stand: 05.10.2026
Berlin: BundID, aber nicht für alle Rechtsformen
Das Berliner ServicePortal beschreibt zwei Online-Wege. Der erste führt über ein BundID-Konto und gilt für Einzelunternehmen, eingetragene Kaufleute, GbR mit ausschließlich natürlichen Personen, GmbH und UG. Für das Konto reichen Benutzername und Passwort. Die Bestätigung landet dann elektronisch im Konto. Berlin: offizielle Gewerbeanmeldung · Stand: 05.10.2026 Der zweite Weg ist für andere Gesellschaftsformen gedacht, etwa AG, KG, OHG oder eine GbR mit juristischen Personen als Gesellschaftern. Er kommt ohne Registrierung aus, die Bestätigung kommt per Post. Für alle übrigen Formen nennt die Seite derzeit kein Online-Verfahren, sondern das PDF-Formular beim Ordnungsamt.
Bei der Gebühr hat Berlin die klarste Staffelung der vier Städte: 26 € für ein Einzelgewerbe oder je Gesellschafter einer Personengesellschaft, 31 € für eine juristische Person mit einem gesetzlichen Vertreter, 13 € für jeden weiteren Vertreter. Wer online anzeigt, zahlt laut Liste 15 €. Ob dieser Online-Preis auch bei juristischen Personen gilt, geht aus der Liste nicht eindeutig hervor, hier hilft eine Nachfrage beim Ordnungsamt.
Eine Kleinigkeit mit Folgen: Die Online-Gebühr lässt sich laut Portal nur mit Kreditkarte bezahlen. Berlin: offizielle Gewerbeanmeldung · Stand: 05.10.2026 Wer keine besitzt, bekommt den günstigen Preis nicht. Die Seite nennt dann den Weg über das Formular, bei dem Sie die Gebühr direkt im Ordnungsamt zahlen. Prüfen Sie das, bevor Sie sich ein BundID-Konto einrichten und den Antrag ausfüllen.
München: BayernID und ein Gebührenrahmen
In München läuft der Online-Weg über die BayernID. Die Stadt betont, dass dafür keine Identifizierung mit dem Online-Ausweis nötig ist. Eine einfache Registrierung mit E-Mail-Adresse und selbst gewähltem Passwort genügt und dauert nach Angabe der Seite nur wenige Minuten. Danach laden Sie Ihre Unterlagen hoch, zahlen online und erhalten den Gewerbeschein per Post. München: offizielle Gewerbeanmeldung · Stand: 05.10.2026
Die Gebühr ist hier keine einzelne Zahl, sondern ein Rahmen: 50 bis 60 €, abhängig von der Rechtsform. Bezahlen können Sie online per PayPal, Wero, Visa oder Mastercard, vor Ort an der Kasse bar. München: offizielle Gewerbeanmeldung · Stand: 05.10.2026 Zur Bearbeitungsdauer macht die Seite keine Zeitangabe. Sie sagt nur, dass der Online-Service die Bearbeitung beschleunigen kann. Eine persönliche Vorsprache ist nach Terminvereinbarung grundsätzlich möglich, die Stadt empfiehlt aber die Online-Anmeldung.
Zwei Hinweise der Münchner Seite sind für Handwerker und Erlaubnispflichtige entscheidend: Meisterpflichtige Tätigkeiten lassen sich erst anmelden, wenn sie vorher für den neuen Betrieb in die Handwerksrolle eingetragen wurden, und eine nötige Erlaubnis ist bereits bei der Anmeldung vorzulegen. Wer das ignoriert, wird mit dem Online-Antrag nicht weit kommen.
Hamburg: ohne Konto, mit Zeitangaben
Hamburg hat den niedrigsten Einstieg: Der Online-Dienst ist laut Einstiegsseite ohne Registrierung nutzbar. Sie brauchen Personalausweis oder Reisepass, bei erlaubnispflichtigen Gewerben die Erlaubnis und bei juristischen Personen, Personengesellschaften oder eingetragenen Kaufleuten den Handelsregisterauszug. Hamburg: offizielle Gewerbeanzeige · Stand: 05.10.2026
Ungewöhnlich genau sind die Zeitangaben: etwa 15 Minuten für die Eingabe auf Ihrer Seite und 3 bis 10 Werktage Bearbeitungszeit beim Amt. Die Gebühr beträgt 25 € und wird für die Nutzung des Dienstes erhoben. Mit ihr sind laut Seite auch weitere Gebühren für die Bescheinigung abgegolten. Hamburg: offizielle Gewerbeanzeige · Stand: 05.10.2026 Ein praktischer Hinweis der Seite: Wenn die Eingabe der Hausnummer Probleme macht, sollen Sie die Formulare unter „Formulare, Services & Links“ nutzen. Das passiert bei ungewöhnlichen Adressen, etwa mit Zusätzen.
Die Hamburger Seite erinnert außerdem von sich aus an den nächsten Schritt: Nach § 138 der Abgabenordnung muss der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung innerhalb eines Monats nach Betriebseröffnung elektronisch über ELSTER beim Finanzamt eingehen. HamburgService: Gewerbeanzeige · Stand: 05.10.2026 Dass eine Stadt das auf ihrer Einstiegsseite sagt, zeigt, wie häufig dieser Schritt vergessen wird.
Köln: Gewerbeschein als PDF, Gebühr per Bescheid
Köln bietet die Online-Meldung über das Wirtschaft-Service-Portal Nordrhein-Westfalen an. Nach der Meldung erhalten Sie sofort die maschinell erstellte Empfangsbescheinigung, den Gewerbeschein, als PDF zum Herunterladen. Köln: offizielle Gewerbemeldung · Stand: 05.10.2026 Von den vier Städten ist das die schnellste Bestätigung, die wir gelesen haben. Die Gebühr beträgt 26 € je Anmeldung oder Ummeldung und wird per Gebührenbescheid erhoben. Die Abmeldung ist gebührenfrei. Köln: offizielle Gewerbemeldung · Stand: 05.10.2026

Die Kölner Seite listet Unterlagen, die in anderen Städten nicht auftauchen: Wenn in Ihrem Ausweis keine Privatanschrift steht, brauchen Sie eine aktuelle Anmeldebestätigung. Und wer als minderjährige Person ein Gewerbe betreiben möchte, braucht einen Beschluss des Familiengerichts und die Genehmigung aller Erziehungsberechtigten. Das sind Randfälle, aber wer in einem davon steckt, ist dankbar, wenn die Antwort vor dem Antrag auftaucht.
Kann ich ein Kleingewerbe auch nur online beantragen oder muss ich wohin?
Online ist in allen vier Städten eine Möglichkeit, aber kein Zwang. Berlin nennt neben dem Online-Weg das PDF-Formular, das Sie vor Ort im Ordnungsamt abgeben, dann zahlen Sie dort direkt. München ermöglicht eine persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung. Köln akzeptiert das ausgefüllte und unterschriebene Formular per Post mit gut lesbaren Kopien der Unterlagen oder die persönliche Vorsprache in der Gewerbemeldestelle. Hamburg verweist bei Problemen mit der Hausnummereingabe auf Formulare.
Das Wort „Kleingewerbe“ taucht in keiner dieser Verwaltungsseiten als eigener Weg auf. Für die Anzeige gibt es nur das Gewerbe, ob groß oder klein. Welche Folgen der Begriff im Handelsrecht hat, steht im Beitrag zur Frage, ab wann ein Gewerbe anzumelden ist. Für den Online-Antrag spielt er keine Rolle.
Wenn Ihre Stadt nicht dabei ist
Wir haben vier Städte direkt gelesen. Für jede andere gilt: Die zuständige Behörde und ihr Verfahren sind lokal. Eine Online-Anmeldung kann dort ganz anders aussehen oder fehlen. Drei Schritte führen Sie zuverlässig zur richtigen Stelle:
- Die offizielle Seite Ihrer Stadt oder Gemeinde suchen. Die Adressen der vier Beispiele tragen den Ortsnamen: berlin.de, muenchen.de, hamburg.de, stadt-koeln.de. Ein Vermittlungsportal mit schönem Formular ist nicht das Amt.
- Zugang, Gebühr und Bestätigung notieren, mit Datum und Link. Genau das, was in der Tabelle oben steht.
- Offene Punkte per Nachricht klären, etwa die Zahlungsart oder die Rechtsform. Eine schriftliche Antwort können Sie aufbewahren.
Dieselbe Gründlichkeit hilft bei allen Bundesländern, auch wenn dort die Portale anders heißen. Wie die Stationen insgesamt zusammenhängen, zeigt der Gründer-Laufzettel.
Nach dem Absenden: Was kommt zurück, und was fehlt noch?
Zuerst die Bestätigung. Das Gesetz sagt dazu knapp: Die Behörde bescheinigt innerhalb von 3 Tagen den Empfang der Anzeige. § 15 Abs. 1 GewO · Stand: 05.10.2026 Hamburg nennt für die Bearbeitung insgesamt 3 bis 10 Werktage. Die beiden Angaben messen vermutlich nicht dasselbe, das Gesetz spricht vom Empfang, die Stadt von der Bearbeitung. Wie beides zusammenpasst, erklärt keine der Seiten. Wenn die Bescheinigung ausbleibt, ist eine Nachfrage beim Amt der richtige Schritt.
Dann die Weiterleitung, die das Gesetz so beschreibt: Die Behörde übermittelt Daten aus der Gewerbeanzeige regelmäßig unter anderem an die Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer, das Finanzamt, das Registergericht und, über die DGUV, an die zuständige Berufsgenossenschaft. § 14 Abs. 8 GewO · Stand: 05.10.2026 Rechnen Sie also mit Post von der Kammer und vom Finanzamt, ohne dass Sie dafür etwas anmelden mussten.
Schließlich der Teil, den niemand für Sie erledigt: Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ist innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit elektronisch über ELSTER zu übermitteln. ELSTER: Unternehmensgründung · Stand: 04.10.2026 Für ELSTER ist eine Registrierung nötig. ELSTER: Unternehmensgründung · Stand: 04.10.2026 Richten Sie den Zugang ein, bevor die Frist läuft, nicht an ihrem letzten Tag. Im Fragebogen geben Sie auch an, ob Sie die Kleinunternehmerregelung anwenden wollen. Die Grenzen dafür liegen laut Gesetz bei 25.000 € im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr, mehr dazu im Kleinunternehmer-Check.
Hat man laufende Kosten, wenn man ein Gewerbe anmeldet?
Die Anmeldegebühr fällt einmal an. Ein fester Monatsbeitrag „fürs Gewerbe“ ist in den gelesenen Quellen nirgends genannt. Was danach laufen kann, hängt von Ihrer Lage ab und besteht aus zwei Posten, die oft verwechselt werden.
Der erste ist die Kammer. Gewerbetreibende gehören in der Regel zur IHK ihres Bezirks, einen bundesweit einheitlichen Beitrag gibt es nicht, und den örtlichen Betrag haben wir nicht gelesen. Das Gesetz sieht aber Befreiungen vor: Kleine Gewerbetreibende ohne Handelsregistereintrag sind bis zu einem Gewinn von 5.200 € beitragsfrei, und für Gründer gibt es eine zeitweise Entlastung bis zu einer Grenze von 25.000 €. § 3 Abs. 3 IHKG · Stand: 04.10.2026 Die Voraussetzungen sind genau, fragen Sie Ihre IHK.
Der zweite Posten ist die Gewerbesteuer. Für natürliche Personen und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 € auf den Gewerbeertrag. § 11 Abs. 1 GewStG · Stand: 04.10.2026 Wie viel am Ende zu zahlen ist, hängt vom Hebesatz Ihrer Gemeinde ab, und den haben wir nicht. Eine Zahl für „Kleingewerbe im Monat“ wäre deshalb erfunden.
Wie viel darf ich verdienen, ohne ein Gewerbe anzumelden?
Diese Frage taucht rund um Online-Anmeldungen ständig auf, weil die Antwort so verlockend nach einer Zahl klingt. Sie hat aber keine: Die gelesenen Quellen kennen für die Anzeigepflicht keinen Betrag. Entscheidend ist, ob eine Tätigkeit ein Gewerbe ist, und das hängt nach dem Einkommensteuergesetz an der selbstständigen, nachhaltigen Betätigung mit Gewinnabsicht. § 15 Abs. 2 EStG · Stand: 05.10.2026 Berlin ergänzt, dass es nicht darauf ankommt, ob tatsächlich ein Gewinn entsteht. ServicePortal Berlin: Gewerbeanmeldung · Stand: 05.10.2026 Die Beträge, die Sie im Netz hören, meist 22.000 oder 25.000 €, gehören zur Umsatzsteuer und nicht zur Gewerbeanzeige.
Drei Stolpersteine, bevor Sie absenden
Die Zahlungsart. Berlin lässt online nur die Kreditkarte zu. Wer das erst am Ende entdeckt, hat den Antrag meist schon fast fertig und muss neu entscheiden.
Die Postlaufzeit. In München und teilweise in Berlin kommt die Bestätigung per Post. Brauchen Sie den Gewerbeschein für ein Konto oder einen Marktstand, planen Sie die Zustellung ein. Köln liefert das PDF sofort.
Die Rechtsform. Der Online-Weg ist an die Rechtsform gekoppelt, in Berlin sogar je nach Form in zwei Wegen und einem Papierformular. Entscheiden Sie die Rechtsform, bevor Sie anfangen, und nicht mitten im Formular. Den Überblick zu den Formen gibt der Leitfaden Selbstständig machen.
Das sollten Sie prüfen
- Passt Ihre Rechtsform zum Online-Weg Ihrer Stadt, oder ist ein Papierformular vorgesehen?
- Haben Sie das Zahlungsmittel, das das Portal verlangt?
- Liegen Ausweis, nötige Erlaubnisse und gegebenenfalls Handelsregisterauszug bereit?
- Ist ELSTER eingerichtet, damit der Fragebogen innerhalb des Monats rausgehen kann?
Die Angaben zu den Portalen stammen von den offiziellen Seiten der vier Städte und können sich ändern. Öffnen Sie vor der Anmeldung die aktuelle Seite Ihrer Stadt. Dieser Beitrag ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.
Wenn die Anmeldung steht, folgt in der Regel das Konto für den Betrieb. Wie sich ein Konto für Gewerbetreibende eröffnen lässt und welche Unterlagen die Banken typischerweise sehen wollen, steht im Beitrag Geschäftskonto eröffnen.
Hinweis zur Transparenz: Mit einigen Kontoanbietern bauen wir Partnerprogramme auf. Links zu ihnen kennzeichnen wir als Werbung, sobald sie aktiv sind. Mehr auf der Seite Transparenz.
Häufige Fragen
Was brauche ich, um online ein Gewerbe anzumelden?
Kann ich ein Kleingewerbe auch nur online beantragen oder muss ich wohin?
Hat man laufende Kosten, wenn man ein Gewerbe anmeldet?
Was muss ich beachten, wenn ich ein Kleingewerbe anmelde?
Wie viel darf ich verdienen, ohne ein Gewerbe anzumelden?
Quellen und Stand
- ServicePortal Berlin: Gewerbe anmelden · Stand: 05.10.2026
- Landeshauptstadt München: Gewerbe-Anmeldung · Stand: 05.10.2026
- HamburgService: Gewerbeanzeige · Stand: 05.10.2026
- Stadt Köln: Gewerbemeldung eines Einzelunternehmens · Stand: 05.10.2026
- § 14 GewO: Anzeigepflicht · Stand: 05.10.2026
- § 15 GewO: Empfangsbescheinigung · Stand: 05.10.2026
- § 138 AO: Anzeigen über die Erwerbstätigkeit · Stand: 05.10.2026
- ELSTER: Unternehmensgründung · Stand: 04.10.2026
- § 3 IHKG: Beitrag und Befreiung · Stand: 04.10.2026
- § 11 GewStG: Freibetrag und Messzahl · Stand: 05.10.2026
- § 15 EStG: Einkünfte aus Gewerbebetrieb · Stand: 05.10.2026
Keine Steuer- oder Rechtsberatung. Bei Einzelfragen: Steuerberater oder zuständige Behörde.