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Gründerstempel Laufzettel starten
Laufzettel starten

GRÜNDERSTEMPEL · IHR WEG

Von der Idee zum Geschäftskonto: Ihr persönlicher Laufzettel.

Fünf Fragen, dann haben Sie Ihre Strecke: Entscheiden, Anmelden, Konto, Starten. Jede Angabe trägt ihre Quelle und das Datum, an dem wir sie gelesen haben. Was wir nicht belegen können, steht als „unbekannt“ da.

Kostenlos · ohne Anmeldung · Ihre Eingaben bleiben im Browser

PERSÖNLICHER LAUFZETTEL

Ihre Strecke vorbereiten

  1. Vorhaben
  2. Rechtsform
  3. Kundschaft
  4. Stadt
  5. Konto
Was haben Sie vor?

WEGWEISER

Die Strecke

Vier Stationen geben der Gründung eine Reihenfolge. Zu jeder finden Sie drei belegte Anhaltspunkte und den Weg zum ausführlichen Überblick.

  1. STATION 4 · STARTEN

    Starten

    Umsatzsteuer, Belege und Buchführung: Mit wenigen Entscheidungen bleiben die ersten Monate ordentlich.

    • Kleinunternehmer: Vorjahr höchstens 25.000 €, laufendes Jahr höchstens 100.000 € § 19 Abs. 1 UStG
    • Verzicht auf die Regelung bindet mindestens 5 Kalenderjahre § 19 Abs. 3 UStG
    • Buchführungspflicht erst ab 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn § 141 AO

    Stand 04.10.2026

    Kleinunternehmer-Check öffnen

WERKZEUG

Geschäftskonto-Wegweiser

Sechs Einstiegstarife im Überblick. Jede Zeile nennt Stand und Quelle, nicht belegte Eigenschaften erscheinen als „unbekannt“. Es gibt keine Note und kein „bestes Konto“.

Einstiegstarife laut Anbieterseiten, Stand 04.10.2026
AnbieterEinstiegstarifGrundpreis pro MonatDeutsche IBANSCHUFA-PrüfungBargeld einzahlenQuelle
QontoStarter0 € zzgl. USt.jaunbekanntunbekanntAnbieterseite Stand 04.10.2026
KontistKontist Free0 €janein, laut AnbieterunbekanntAnbieterseite Stand 04.10.2026
HolviHolvi Flex0 € zzgl. USt.jaunbekanntunbekanntAnbieterseite Stand 04.10.2026
N26 BusinessBusiness Standard0 €unbekanntunbekanntjaAnbieterseite Stand 04.10.2026
ING GeschäftskontoTarif S0 €unbekanntunbekanntunbekanntAnbieterseite Stand 04.10.2026
CommerzbankKlassikGeschäftskonto15,90 €unbekanntunbekanntjaAnbieterseite Stand 04.10.2026

Preise ändern sich, bitte beim Anbieter prüfen. „Unbekannt“ heißt: Auf den gelesenen Seiten steht dazu nichts Eindeutiges. Diese Übersicht enthält keine Partnerlinks, die Links führen zu den Anbieterseiten. Mehr dazu unter Transparenz.

Alle Filter im Wegweiser

VOR ORT

Gewerbe anmelden in Ihrer Stadt

Gebühren und Online-Wege unterscheiden sich von Stadt zu Stadt. Wählen Sie Ihre Stadt: Sie sehen die Gebühr laut Stadtportal und kommen direkt zur offiziellen Seite. Freie Berufe zeigen kein Gewerbe an, für sie beginnt der Weg beim Finanzamt.

Die Auswahl enthält nur Städte, deren Angaben auf der offiziellen Seite gelesen wurden. Für alle anderen Orte gilt: Gebühr, Online-Weg und Unterlagen beim Gewerbeamt Ihrer Gemeinde erfragen.

WERKZEUG

Kleinunternehmer-Check

Zwei Umsätze eintragen, Grenzen prüfen: Vorjahr höchstens 25.000 €, laufendes Jahr höchstens 100.000 € (§ 19 Abs. 1 UStG · Stand: 04.10.2026). Zum Überblick Kleinunternehmerregelung

KLEINUNTERNEHMER-CHECK

Tragen Sie beide Umsätze ein. Im Gründungsjahr ist die Einordnung hier offen, weil die Sonderregel noch nicht bestätigt wurde. Ihre Eingaben bleiben im Browser.

LESESTRECKE

Ratgeber

Die Guides folgen der Strecke, von der Entscheidung bis zum Konto. Neue Beiträge erscheinen hier automatisch.

FRAGEN

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Grenze für Kleinunternehmer?
Nach § 19 UStG darf der Gesamtumsatz im Vorjahr höchstens 25.000 € betragen und im laufenden Jahr höchstens 100.000 €. Beide Grenzen gelten nebeneinander, und gemeint ist der Umsatz, nicht der Gewinn. Für das Gründungsjahr nennt der Check keine Einordnung, das klären Sie bitte mit dem Finanzamt. Quelle (Stand 04.10.2026): § 19 Abs. 1 UStG.
Was muss ich beachten, wenn ich ein Gewerbe anmelden will?
Wer ein stehendes Gewerbe beginnt, zeigt das nach § 14 Abs. 1 GewO gleichzeitig bei der zuständigen Behörde an. Freie Berufe sind davon ausgenommen. Unabhängig davon verlangt das Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, elektronisch über ELSTER und innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit. Die Gebühr hängt von der Stadt ab (Einzelperson laut Stadtportal: Berlin 26 €, Hamburg 25 €, Köln 26 €). Quelle (Stand 04.10.2026): § 14 Abs. 1 GewO, ELSTER: Unternehmensgründung, ServicePortal Berlin: Gewerbeanmeldung.
Bei welcher Bank ist ein Geschäftskonto kostenlos?
Laut den gelesenen Anbieterseiten (Stand 04.10.2026) kostet der Einstiegstarif bei diesen Anbietern keinen monatlichen Grundpreis: Qonto (Starter), Finom (Solo), Kontist (Kontist Free), Holvi (Holvi Flex), N26 Business (Business Standard), ING Geschäftskonto (Tarif S) und FYRST (FYRST BASE). „Kostenlos“ ist das trotzdem nicht automatisch: Holvi nennt 0,25 € je SEPA-Überweisung, ING 0,30 € je Transaktion, FYRST 0,19 € nach dem Freikontingent. Preise ändern sich, bitte beim Anbieter prüfen. Eine Übersicht mit Filtern finden Sie im Geschäftskonto-Wegweiser.
Wie viel Geld braucht man, um selbstständig zu werden?
Eine feste Summe gibt es nicht. Ein Einzelunternehmen und eine GbR brauchen kein gesetzliches Mindestkapital, eine UG ab 1 € Stammkapital, eine GmbH 25.000 € (vor der Anmeldung müssen davon mindestens 12.500 € eingezahlt sein). Dazu kommen die Ausgaben Ihrer eigenen Tätigkeit, etwa Arbeitsmittel, laufende Kosten und Gebühren. Planen Sie diese getrennt vom Kapital. Quelle (Stand 04.10.2026): IHK Hannover: Rechtsformen im Überblick, § 5a GmbHG, § 5 GmbHG.
Wie viel kostet das Gründen einer GmbH?
Neben dem Stammkapital von 25.000 € fallen Notar und Handelsregister an. Die Bundesnotarkammer zeigt Kostenbeispiele: ungefähr 105 € für einen einfachen UG-Fall mit Musterprotokoll, ungefähr 630 € für ein GmbH-Beispiel mit mehreren Beteiligten, jeweils für bestimmte notarielle Gebühren. Auslagen und Umsatzsteuer können hinzukommen. Für die Eintragung nennt das Gebührenverzeichnis der Handelsregistergebührenverordnung 225 € Gerichtsgebühr, dazu ein Drittel für den Abruf (75 €). Fragen Sie den Notar nach dem Kostenansatz für Ihren Fall. Quelle (Stand 04.10.2026): Bundesnotarkammer: Kostenbeispiele, HRegGebV, Gebührenverzeichnis Nr. 2100 (seit 01.06.2025, BGBl. 2025 I Nr. 127); die frühere Angabe von 150 € (IHK, Stand 11/2024) ist überholt.

Keine Steuer- oder Rechtsberatung. Bei Einzelfragen: Steuerberater oder Finanzamt.